Der Europarat hat einen Entwurf für ein Zweites Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität („Budapest Convention“) veröffentlicht. Dieses soll insbesondere dazu dienen, Strafverfolgungsbehörden den Zugang zu elektronischen Beweismitteln zu erleichtern.
Neben den bereits seit dem Frühjahr 2018 laufenden Gesetzgebungsprozess zur Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen („E-Evidence Verordnung“) stellt dies das zweite wichtige internationale Dokument dar mit dem der grenzüberschreitende Zugang zu elektronischen Beweismitteln künftig geregelt werden soll. Wichtig ist das Zusatzprotokoll insbesondere da im Gegensatz zur EU-Verordnung zu den Mitgliedstaaten der Budapest Convention auch Länder wie die USA gehören, in welchen viele der am meisten genutzten Diensteanbieter ihren Sitz haben.
Die Eckpunkte unserer Stellungnahme sind: