Es gibt gegenwärtig keine Notwendigkeit für die Einführung neuer Rechtsvorschriften über mobile und schnelle Internetverbindungen im Rahmen der EU-Universaldienstrichtlinie, meint die Europäische Kommission in ihrer heutigen Mitteilung, es muss aber eine zukunftsgewandte Diskussion zu diesem Thema geführt werden. Die Universaldienstrichtlinie, die seit 2002 in Kraft ist, soll sicherstellen, dass gute elektronische Kommunikationsdienste EU-weit zur Verfügung stehen. Sie enthält deshalb Vorkehrungen für den Fall, dass der Markt den grundlegenden Bedürfnissen der Verbraucher nicht ausreichend gerecht wird. Dazu gehört auch die Möglichkeit, eine Quersubventionierung durch eine Verbrauchergruppe zugunsten einer anderen vorzuschreiben. In der heutigen Mitteilung kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Verbraucher bereits weithin über einen erschwinglichen Zugang zu Mobilfunkdiensten verfügen und dass Universaldienstverpflichtungen ihnen daher keinen zusätzlichen Nutzen brächten. Bisher verfügt nur eine kleine - wenngleich rasch zunehmende - Minderheit über schnelle (Breitband-)Internetzugänge, so dass die Einbeziehung der Breitbandtechnik in den Universaldienst lediglich zu einer unfairen finanziellen Übertragung zwischen verschiedenen Verbrauchergruppen führen würde. Allerdings könnte sich in Anbetracht der Tatsache, dass sich die traditionell über Telefonnetze abgewickelten Dienste immer mehr aufs Internet verlagern, der Schwerpunkt des Universaldienstes künftig stärker auf die Bereitstellung erschwinglicher Breitbandverbindungen für alle Bürger verlagern.
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Stellungnahmen zur heutigen Mitteilung der Kommission werden bis zum 15. Juli 2005 erwartet. Die Ergebnisse der Konsultation werden in eine zweite Mitteilung der Kommission einfließen, in der die Kommission noch in diesem Jahr die Konsultationsergebnisse zusammenfassen und ihren endgültigen Standpunkt zur Überprüfung der Richtlinie festlegen wird.