Die Europäische Kommission führte bis zum 24.01.2024 eine öffentliche Konsultation des Entwurfes zu einer Durchführungsverordnung, mit welcher diese Transparenzberichtspflichten näher geregelt werden. Insbesondere werden die Berichtszeiträume und Berichtszeiten harmonisiert sowie eine Vorlage und Vorgaben zum Ausfüllen für den Transparenzbericht festgelegt.
Die wesentlichen Eckpunkte der Stellungnahme sind:
Angeregt wird, die Anwender:innenfreundlichkeit der Vorlagen zu verbessern.
Eine Klarstellung, ob Internetzugangsdiensten in ihren Transparenzberichten zur Berichtslegung über vorgenommene Netzsperren verpflichtet sind, ist nötig.
Es wird darauf hingewiesen, dass der DSA keine Informationspflicht betreffend die Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber der Europäischen Kommission normiert, weshalb dieser Punkt im Transparenzbericht zu streichen ist.