Konsultation der Europäischen Kommission: ISPA-Input zur Erstellung von Leitlinien zum Schutz Minderjähriger (Art 28 DSA)
Die Europäische Kommission führte bis zum 30.09.2024 eine Konsultation zur Ausarbeitung von Leitlinien zum Schutz Minderjähriger (Art 28 Abs 1 und Abs 4 DSA) durch. Die wesentlichen Eckpunkte der Stellungnahme sind:
Die Leitlinien sollen den Anwendungsbereich konkretisieren, insbesondere wann die Zugänglichkeit einer Online-Plattform für Minderjährige besteht, wann diese sich an Minderjährige richtet und wann der Dienst überwiegend von Minderjährigen genutzt wird. Weiters sollte definiert werden, wie ein gültiger Ausschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgestaltet sein müsste.
Es ist eine besonders auf Kleinst- und Kleinunternehmer (die ausnahmsweise als große Online-Plattform in den Anwendungsbereich fallen) und mittlere Unternehmen Rücksicht zu nehmen.
Ein risikobasierter Ansatz für die Erstellung der Maßnahmen soll verfolgt werden.
Es soll keine Überregulierung stattfinden. Weiters sollen die Maßnahmen die Grundrechte wie das Grundrecht auf Privatsphäre, Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit, Kommunikationsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und das Recht auf Datenschutz wahren.
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