Die wesentlichen Eckpunkte der Stellungnahme sind:
Die Aufweichung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften des Telekom-Sektors sind abzulehnen, da diese Nachteile für Endnutzer:innen und Marktteilnehmer:innen bringen und Unklarheit über die Förderung von Investitionen in VHCN-Infrastrukturen besteht.
Die vorgeschlagene EU-weite harmonisierte Zugangsverpflichtungen ist unklar.
Die Vorschläge zum Frequenzmanagement bergen die Gefahr eines Frequenzerwerbs durch finanzkräftige Investor:innen.
Hinsichtlich des Copper-Switch-Offs ist darauf hinzuweisen, dass sehr große Unterschiede in der EU hinsichtlich der Glasfaserabdeckung bestehen, weshalb das vorgeschlagene Datum (2028-2030) nicht erreichbar erscheint.