Stellungnahmen

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02.06.2010

Status: abgegeben

M 3 / 09 - Analyse des Marktes "Physischer Zugang zu Netzinfrastrukturen (Vorleistungsmarkt)

Die TKK hat mit 05.05.2010 einen Entwurf einer Vollziehungshandlung betreffend die Feststellung beträchtlicher Marktmacht und die Auferlegung spezifischer Verpflichtungen gemäß § 37 TKG 2003 betreffend den Markt „Physischer Zugang zu Netzinfrastrukturen (Vorleistungsmarkt)“ nach § 1 Z 3 TKMV 2008, BGBl II Nr 505/2008 idgF veröffentlicht.

Allfällige Stellungnahmen zu dem Entwurf können unter Bezugnahme auf "M 3 / 09 – Physischer Zugang" bis spätestens 02.06.2010 an folgende E-Mail Adresse übermittelt werden:

konsultationen (a) rtr.at

Laut Pressetext soll der Entwurf Investitionssicherheit für Betreiber und hohe Nutzen für Endkunden  nach sich ziehen, indem für die Telekom Austria und andere potenzielle Investoren Anreize zum Glasfaserausbau gesetzt werden und für Unternehmen, deren Fokus jedoch weiterhin auf der Entbündelung der Kupfer-Teilnehmeranschlussleitung liegt, der lang geforderte Einsatz eines neuen, leistungsfähigeren Übertragungsstandards, VDSL2 vom ‚Central Office’ (Vermittlungsstelle) aus ermöglicht wird. Daneben hat Telekom Austria neue Vorleistungsprodukte, wie Zugang zu Leerverrohrungen, anzubieten.  Die Telekom Austria selbst erhält auf Basis der neuen Entscheidung flexiblere Möglichkeiten der Planung und Umsetzung ihrer FTTx-Glasfaser-Ausbauvorhaben, da der Schutz gegen „Übersprechen“ neu geregelt wird. Das zu diesem Zweck bisher verpflichtende „Spectrum Shaping“, also das nur teilweise Ausnützen der zur Verfügung stehenden Frequenzbereiche, ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Der Pressetext zur Konsultation ist unter nachstehendem Link zu finden:
www.rtr.at/de/pr/PI05052010TK

Die Informationen zur Konsultation sind unter folgendem Link auf der RTR Website verfügbar:
www.rtr.at/de/komp/KonsultationM3_09

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