Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.
Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Dieser Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft die Feststellung beträchtlicher Marktmacht und Auferlegung spezifischer Verpflichtungen gemäß § 37 Abs. 2 TKG 2003 auf dem nationalen Endkundenmarkt "Mindestangebot an Mietleitungen für bestimmte Mietleitungstypen bis einschließlich 2 Mbit/s". Der Entwurf ist unten zum Download bereitgestellt.
Allfällige Stellungnahmen zu dem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf "Endkunden-Mietleitungen" bis spätestens 18.10.2006 an
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Österreich