Die RTR-GmbH führt bis 20.11. eine Konsultation durch, mittels welcher die Verfahrensrichtlinien für das Streitbeilegungsverfahren gemäß § 122 Abs. 1 TKG an die Erfordernisse des am 09.01.2016 in Kraft tretenden Alternative-Streitbeilegung-Gesetzes (AStG) angepasst werden.
Das AStG regelt das Verfahren zur alternativen Beilegung von Streitigkeiten über Verpflichtungen aus einem entgeltlichen Vertrag zwischen einem in Österreich niedergelassenen Unternehmer und einem in Österreich oder in einem sonstigen Vertragsstaat des EWR-Wirtschaftsraums wohnhaften Verbraucher. Gemäß §. 4 Abs. 1 Z 2 fällt auch die Telekom-Schlichtungsstelle der RTR-GmbH im Anwendungsbereich des Gesetztes.
Wir möchten ihre Aufmerksamkeit auf den Aufschub der Fälligkeit legen, da sich diese Frist nun beträchtlich verlängert - von einem Monat auf einem Jahr. Ferner haben Betreiber hinkünftig nur mehr vier Wochen (bis dato sechs Wochen) zur Verfügung, um eine schriftliche Antwort auf den Rechnungseinspruch zu verfassen, bevor ein Schlichtungsverfahren zulässig wird.
Die Eckpunkte der ISPA Stellungnahme sind: