Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst ersucht um allfällige Stellungnahmen
bis zum 28. Dezember 2009 (einlangend) an die Adresse v4 (a) bka.gv.at. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so geht das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst davon aus, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.
Weiters wird ersucht, die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar bei Vorhandensein der technischen Möglichkeit hiezu im Wege elektronischer Post an die Adresse
begutachtungsverfahren (a) parlament.gv.at
und hierüber in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt und der Entwurf darüber hinaus auch auf der Webseite www.bka.gv.at/medien abgerufen abgerufen werden kann.