Die RTR-GmbH führt ein Konsultationsverfahren für das geänderte Praxishandbuch Vertragszusammenfassung durch.
Die Eckpunkte der ISPA Stellungnahme sind:
Ein Opt-Out von der Bereitstellungspflicht für die Vertragszusammenfassung (VZF) durch Klein/Kleinstunternehmen und NPOs erfordert ausdrückliche, aber nicht gesonderte Zustimmung des Vertragspartners.
Die Tabelle zur Abschlagszahlung sowie der unverbindliche Verkaufspreis (UVP) bzw. Ausgangswert für deren Errechnung sind nach Ansicht der ISPA nicht zwingend in die VZF aufzunehmen.
Nach Ansicht der ISPA schließen die gesetzlichen Bestimmungen zur VZF einen telefonischen Vertragsabschluss nicht aus.
Aufgrund der Vollharmonisierung der Endnutzerrechte im European Electronic Communications Code geht die ISPA davon aus, dass die Informations- und Zustimmungspflichten gem. § 9 Abs. 2 FAGG von § 129 Abs. 5 TKG 2021 verdrängt werden. Es bedarf hier aber einer Klarstellung de lege ferenda.
Die Vorgaben zur Darstellung von rabattierten Bündelprodukten in der VZF sind in der Praxis nicht immer umsetzbar
Aufgrund der der Barrierefreiheit dienenden Formatvorgaben des Praxishandbuchs ist eine geringfügige Überschreitung der Längenvorgabe einer DIN-A4-Seite zulässig.