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08.05.2023

Status: abgegeben

RTR Konsultation: Mitteilungsverordnung 2023

Die RTR-GmbH führte bis 8. Mai eine öffentliche Konsultation des Entwurfs der Mitteilungsverordnung 2023 (MitV 2023) durch. Wie auch die derzeit geltende Mitteilungsverordnung dient die Verordnung dazu, den Detaillierungsgrad, Inhalt und Form der Mitteilung von nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen festzulegen.

Die ISPA hat eine Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung abgegeben und fordert darin, dass der den Anbietern durch § 135 Abs. 8 TKG 2021 eingeräumte Ermessensspielraum, ob die Mitteilung auf elektronischem Weg oder als Brief übermittelt wird, durch die Verordnung nicht eingeschränkt werden soll.

 

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