Die RTR-GmbH führt bis 29. Mai 2012 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Mitteilungsverordnung nach § 25 Abs 3 TKG 2003 (MIT-V) durch.
Das TKG 2003 enthält klare Vorgaben betreffend der Mitteilung von Information bei einseitigen Vertragsänderungen gem. § 25 Abs. 3 TKG 2003 (wesentlicher Inhalt, geeignete Form, Hinweis auf das kostenlose Kündigungsrecht). Nach Ansicht der RTR-GmbH waren die Mitteilungen der Betreiber in der Vergangenheit für die betroffenen TeilnehmerInnen dennoch oft intransparent, zB durch Verschleierung der Mitteilung als Werbebotschaften, versteckte Informationen in einem Fließtext oder durch unzureichende inhaltliche Beschreibung der einzelnen Änderungen.
Aus diesem Grund hat sich die RTR-GmbH dazu entschieden, von Ihrer durch die TKG-Novelle 2011 neu eingeführten Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen und legt die Form, den Detaillierungsgrad, Inhalte sowie Form der Mitteilung an die TeilnehmerInnen mittels Verordnung fest.
Der Entwurf der Verordnung sieht beispielsweise vor, dass im Falle der Inanspruchnahme des kostenlosen Kündigungsrechts durch die TeilnehmerInnen auch keine sonstigen „in Anspruch genommenen Vergünstigungen", wie z.B. Abschlagzahlungen für gestützte Endgeräte, anfallen dürfen (vgl. § 3 Abs. 3 Entwurf MIT-V).
Die ISPA erwägt zu diesem Thema eine Stellungnahme abzugeben und ersucht um Feedback bzw. Input bis spätestens Montag, 14.05.2012.