Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) führte bis zum 24.03.2022 eine öffentliche Konsultation zumEntwurf einer Nummernübertragungsverordnung (NÜV) 2022 durch.
Die Eckpunkte der ISPA-Stellungnahme sind:
Der ausdrückliche Wunsch auf Fortführung des Vertragsverhältnisses sollte an den abgebenden Anbieter gerichtet werden
Eine Verpflichtung zur postalischen Übermittlung der Nummernübertragungsinformation (NÜVI) sollte nur in Ausnahmefällen bestehen
Die Aushändigung einer NÜVI ist nicht in jeder Vertriebs- oder Beratungsstelle möglich
Der Fristbeginn bei Antragstellung mittels Chats sollte an die Antragstellung per E-Mail angepasst werden
Eine missbräuchliche Inanspruchnahme des Rechts auf Ausstellung einer NÜVI sollte verhindert werden
Es sollte ein klarstellender Hinweis zur automatischen Beendigung des Vertragsverhältnisses in die NÜVI aufgenommen werden