Öffentliche Konsultation der RTR-GmbH zum Budget 2012 für die Bereiche Telekom-Regulierung, Post-Regulierung und Medien-Regulierung
Die RTR GmbH führt bis 13. Dezember 2011 (12:00) eine öffentliche Konsultation des Entwurfs des Budgets 2012 durch.
Zusammengefasst kommt es zu einer Steigerung des Gesamtaufwandes im Bereich Medien-Regulierung um +2,64% auf 3.983.000 EUR, im Bereich Telekom-Regulierung um +3.21% auf 7.556.000 EUR und im Bereich Post-Regulierung um +1,14% auf 725.000 EUR.
Der Zuwachs im Bereich Telekom-Regulierung geht zum Teil auch die durch die TKG-Reformpaket entstandenen neuen, bzw zusätzlichen Pflichten der RTR zurück. Die RTR erläutert diese auf den Seiten 12f des Konsultationsdokumentes wie folgt:
Für die Regulierungsbehörden TKK und RTR-GmbH kommen folgende neue Aufgaben hinzu:
- Zuständigkeit für die Einräumung von Leitungs- und Wegerechten (2. Abschnitt TKG 2003 in der Fassung der Novelle 2011)
- Errichtung und Führung eines Infrastrukturverzeichnisses; Entscheidung über das Recht auf Einsichtnahme (§ 13a)
- Überprüfung von Sicherheitskonzepten für Netz- und Dienstebetreiber; internationale Berichtspflichten (§ 16a)
- Erlassung einer Verordnung über die Qualität der Dienste („Netzneutralität“, § 17 Abs 3)
- Entscheidungen über die Interoperabilität von Netzen (§ 22 Abs 3)
- Erlassung einer Verordnung zur Rufnummernübertragung (§ 23)
- Maßnahmen gegen den Missbrauch von Mehrwertdiensten („Auszahlungsstopp“, § 24a)
- Erlassung einer Verordnung über die Form der Mitteilung von Vertragsänderungen gegenüber Nutzern (§ 25 Abs 3)
- Erlassung einer Verordnung über die Kostenbeschränkung (§ 25a)
- Erlassung einer Verordnung über Mindestinhalt und Detaillierungsgrad von AGB (§ 25b)
- Einrichtung von Maßnahmen für Tarifvergleiche (§ 25c)
- Sperre von Mehrwertdienstenummern (§ 91a)
- Empfehlungen für ein Sicherheitsniveau (§ 95)
- Evaluierung des TKG (§ 113 Abs 6)
- Erstellung eines Regulierungskonzepts (§ 115a)
Für die Regulierungsbehörden TKK und RTR-GmbH ändern bzw. erweitern sich folgende bisherige Aufgaben:
- (Erweiterung der) Verordnung über die Mitteilung von besonderen Entgelten für Rufnummern (§ 24)
- Ausdehnung der AGB-Kontrolle auf Entgeltbestimmungen (§ 25 Abs 6)
- Änderung der Marktanalysezyklen (§ 36 Abs 6)
- Zusammenführung von Marktdefinitions- und -analyseverfahren (§§ 36 ff)
- Änderung der spezifischen Regulierungsverpflichtungen („remedies“; insb: §§ 44, 46, 47a, 47b)
- Änderungen im Frequenzregime und -vergaberegime (§§ 51 ff, 55 Abs 4)
Die ISPA hat sich zu dieser Ausdehnung der Verordnungskompetenz der RTR-GmbH bereits in der Vergangenheit kritisch geäußert (siehe Punkt 1 der Stellungnahme der ISPA zur Konsultation des TKG-Reformpaketes).
Die ISPA wird zu diesem Thema eine Stellungnahme abgeben und ersucht um Feedback/ Input bis spätestens 5. Dezember 2011.
Die RTR macht bereits von Ihrer Verordnungskompetent Gebrauch und führt bis 13.01.2012 ein Konsultationsverfahren zum Entwurf der Kostenbeschränkungsverordnung durch.