Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH führt bis zum 11.03.2011 ein Konsultationsverfahren zu den von A1 Telekom Austria AG veröffentlichten Standardangeboten über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (RUO) und über den Vertrag betreffend „Virtuelle Entbündelung” (vULL) durch.
Mit Bescheid M 3/09-103 vom 06.09.2010 stellte die Telekom-Control-Kommission fest, dass A1 Telekom Austria AG auf dem Vorleistungsmarkt "Physischer Zugang zu Netzinfrastrukturen (Vorleistungsmarkt)" iSd § 1 Z 3 TKMV 2008 über beträchtliche Marktmacht verfügt und verpflichtete sie unter anderem dazu, die genannten Standardangebote zu veröffentlichen.
Diese Standardangebote sowie eine Textgegenüberstellung der vULL-Versionen Dez 2010 -Jan 2011 (beim RUO konnten keine Abweichen zur Dezember-Version festgestellt werden) finden sie untenstehend.
Die ISPA erwägt zu diesem Thema eine Stellungnahme abzugeben und bittet um Input bis Mittwoch, 2. März 2011.