Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) führte bis zum 29.04.2022 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Telekomanzeigeverordnung (TKA-V) durch.
Die ISPA fordert in ihrer Stellungnahme, die Verordnung dahingehend zu präzisieren, dass bisher zulässige Verlinkungen und Verweise innerhalb der an die Behörde übermittelten Dokumente auch in Zukunft zulässig sind.