Die RTR führte bis 28. Februar 2023 eine öffentliche Konsultation der Verordnung über die Übermittlung von Informationen an die RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung (ZIB-V 2023) durch.
Der Entwurf baut im Wesentlichen auf der bisherigen ZIB-Verordnung aus 2019 auf und nimmt die aufgrund des TKG 2021 notwendig gewordenen Änderungen vor. Darüber hinaus sind in den Entwurf auch Erkenntnisse der RTR aus dem operativen Betrieb der ZIB in den vergangenen Jahren eingeflossen.
Eckpunkte:
Anwendungsbereich (§ 2)
Plandaten/Vorschau (§ 3)
Einmeldung der Daten (§ 4)
Vorgaben für die Einmeldung über die Versorgung in Mobilfunknetzen (§ 5 bzw. Anlage 1)
Vorgaben für die Einmeldung über die Versorgung in Festnetzen (Anlage 1)
Vorgaben für die Einmeldung durch Anbieter von Kommunikationsdiensten (Anlage 3)