Die RTR füht bis zum 17.08.2022 eine öffentliche Konsultation zu einer Verordnung über die Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten (ZIS-V 2022) durch.
Die Eckpunkte der ISPA-Stellungnahme sind:
Für Richtfunk-Einrichtungen, die nur für die Übermittlung betriebsrelevanter Daten mit niedrigen Bandbreiten vorgesehen sind, sollten Ausnahmen von der Meldepflicht geprüft werden.
Die niedrigeren Voraussetzungen für die Abfrage von Mindestinformationen im Rahmen der der beschränkten Abfrageberechtigung können Anreize dafür bieten, dass die betroffenen Unternehmen ihren eigenen Meldepflichten vermehrt nachkommen.