Mehrere Abgeordnete der drei größten Parlamentsparteien haben gemeinsam einen Initiativantrag zu einem „Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018“ eingebracht.
Dieser soll insbesondere einer vollständigen Neufassung des Grundrechts auf Datenschutz dienen. Hierdurch soll zum einen klargestellt werden, dass nunmehr juristische Personen nicht mehr erfasst werden (vgl „Jede natürliche Person hat Anspruch…“). Darüber hinaus werden jedoch die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine rechtmäßige Verarbeitung in Art 6 DSGVO als Eingriffstatbestände übernommen, wodurch es unserer Ansicht nach zu einer erheblichen Einschränkung gegenüber der DSGVO kommt.
Wir haben uns daher dazu entschlossen – trotz mangelnder Begutachtung - eine kurze Stellungnahme mit den wesentlichsten Kritikpunkten zum dem Antrag zu verfassen, speziell in Hinblick auf das neu formulierte Grundrecht auf Datenschutz.