Die Telekom-Control-Kommission (TKK) führte bis zum 16.08.2022 eine öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Vollziehungshandlung im Rahmen des Marktanalyseverfahren M1.1/20 durch.
Die Eckpunkte der ISPA-Stellungnahme sind:
Die in den vorangehenden Stellungnahmen geäußerten Kritikpunkte bleiben aufrecht.
Die Berücksichtigung der kommerziellen Vereinbarungen im Rahmen des Drei-Kriterien-Tests ist unzulässig.
Die Vorleistungsentgelte für symmetrische Bandbreiten übersteigen die in den wirtschaftlichen Gutachten ermittelten Werte.
Die Regelung zum Bestandskunden-Freeze ist für ANB nachteilig gestaltet.
Der VHCN-Vertrag schließt viele Marktteilnehmer vom Bezug von Vorleistunsprodukten aus.