Die Telekom-Control-Kommission führt bis 26.4.2013 über den Entscheidungsentwurf im Verfahren M 1.2 / 12 – Breitbandvorleistungsmarkt zur Bereitstellung von Geschäftskundenprodukten – eine öffentliche Konsultation durch.
Im Entwurf einer Vollziehungshandlung M 1.2 / 2012-48 wird unter anderem vorgeschlagen festzustellen, dass der einschlägige Markt ein der sektorspezifischen Regulierung unterliegender Markt ist, der das gesamte Bundesgebiet umfasst.
Es wird vorgeschlagen festzustellen, dass der Markt die bandbreitenunabhängige Bereitstellung des breitbandigen bidirektionalen Zugangs auf Vorleistungsebene mittels Digital Subscriber Line über Kupferdoppelader (DSL) und Glasfaser (FTTH) bzw Hybridleitungen (FTTC / FTTB) für die Bereitstellung von Geschäftskundenprodukten umfasst.
Der Entscheidungsentwurf sieht die Feststellung der beträchtlichen Marktmach der A1 Telekom Austria AG auf diesem Markt vor.
Die A1 TA soll unter anderem verpflichtet werden, breitbandigen Bitstream-Zugang zu allen im Standardangebot (Internetzugangslösungen für ISPs idF 17.12.2012) angeführten Vorleistungsprofilen (inkl. Annex-Leistungen) ungebündelt zur Verfügung zu stellen. Die Verkehrsübergabe soll je nach Nachfrage auf Basis des „Asynchronous Transfer Mode“ oder des Internet Protokolls erfolgen.
Die A1 TA soll für naked-DSL- und SDSL-Vorleistungsprofile sowie für neben einem POTS- oder NGV-Anschluss bestehende bzw neu herzustellende DSL-Profile, soweit bei einem NGV-Anschluss technisch realisierbar, eine Voice-over-Broadband-Option für Bitstream-Vorleistungsprodukte zumindest folgende Bandbreiten samt integriertem Datenvolumen(Down-/Upload) nach Maßgabe der im jeweiligen Bitstream-Produkt verfügbaren Upload-Geschwindigkeit anbieten:
Die ISPA erwägt zu dieser Konsultation eine Stellungnahme abzugeben und ersucht um Feedback bzw. Input bis spätestens Montag, den 8.4.2013.