Die ISPA hat sich im Rahmen des derzeit laufenden Marktanalyse- und Marktdefinitionsverfahren bereits mehrmals zu dem Teilverfahren M1.5 terminierende Segmente von Mietleitungen geäußert.
Die EK hat in Ihrem Beschluss vom 02.07 folgende Bedenken am TKK-Entscheidungsentwurf geäußert:
„Schaffung eines Hemmnisses für den Binnenmarkt
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Feststellung eines Mangels an Wettbewerb zumindest im Abschluss-Segment von Mietleitungen mit hoher und sehr hoher Kapazität, die im Widerspruch zu der früheren Beurteilung der TKK steht, erhebliche negative Folgen für die tatsächlichen bzw. für potenzielle Wettbewerber aus anderen Mitgliedstaaten haben könnte, die ihre Dienstleistungen in Österreich erbringen wollen.
Darüber hinaus ist die Kommission überzeugt, dass die Wiedereinführung von Regulierungsverpflichtungen in bestimmten dichtbesiedelten Gebieten Österreichs, bei denen bereits von einem Vorliegen von Wettbewerb ausgegangen wurde, nachteilig auf die Möglichkeit der konkurrierenden Anbieter in Österreich und in anderen Mitgliedstaaten auswirken könnte, ihren Kunden Dienstleistungen (einschließlich europaweiter Konnektivität und anderer grenzüberschreitender Dienste) anzubieten, und zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen könnte.“ (S. 13-14)“
Die RTR-GmbH hat, als Reaktion auf die Maßnahmen der Europäischen Kommission („ernsthafte Zweifel“ vom 03.05., „veto“ vom 02.07.) am 29.10. ein wirtschaftliches Gutachten für Markt der terminierenden Segmente auf dem Online-Portal der RTR-GmbH veröffentlicht (anbei).
Die Gutachter Pisjak/Schwarz kommen zusammenfassend zu folgendem Ergebnis (vgl. S 80f):
„In Bezug auf diese Bedenken möchten die Gutachter folgendes festhalten:
(i) Durch die geographische Unterteilung des Marktes bei Bandbreiten >2 Mbit/s sind bereits jene Regionen und Bandbreitenkategorien, die durch starke Präsenz alternativer Betreiber und ein hohes Ausmaß von Wettbewerb gekennzeichnet sind, von der Regulierung ausgenommen worden. In Markt 2 ist A1 Telekom Austria oft der einzige Betreiber oder steht mit nur einem Unternehmen in Wettbewerb.
(ii) Die vorgeschlagene Preisregulierung basiert auf den bestehenden Entgelten bzw. den Kosten (bei Glasfaser) und führt zu keiner regulatorisch erzwungenen Absenkung bestehender Entgelte. Insofern müssen alternative Betreiber (so vorhanden) nicht mit regulatorisch erzwungenen niedrigeren Preisen konkurrieren.
(iii) In ihren Stellungnahmen haben weder alternative Betreiber, die ebenfalls auf dem Markt für terminierende Segmente tätig sind, noch die Institutionen, in denen sie vertreten sind (ISPA, VAT) gleiche oder ähnlich geartete Bedenken wie die Europäische Kommission geäußert. Ganz im Gegenteil wurde die vorgesehene Regulierung im Allgemeinen begrüßt und als wichtiger Schritt für die Förderung von Wettbewerb bezeichnet.
Die Gutachter gehen daher davon aus, dass die Bedenken der Europäischen Kommission insbesondere angesichts der Änderung der Marktabgrenzung nicht aufrechterhalten werden.“
Die ISPA erwägt zu diesem Gutachten eine Stellungnahme abzugeben und ersucht daher um schriftlichen Input an Maximilian.Schubert (a) ispa.at bis spätestens Montag den 25.11.2013, COB.