Die TKK führte bis 21. März eine öffentliche Konsultation zum Entscheidungsentwurf über den Markt für Zugänge hoher Qualität an festen Standorten (M 1.8/15) durch.
ISPA hat bereits eine Stellungnahme zu dem wettbewerbsökonomischen Gutachten zu dem gegenständlichen Markt abgegeben und ihre Kritikpunkte wurden zum Teil bereits in der ergänzenden Stellungnahme des Gutachters berücksichtigt.
Beim Entscheidungsentwurf sind uns nach einer ersten Durchsicht folgende Eckpunkte aufgefallen:
A1 sollte aus ökonomischer Sicht alle Preise des derzeit gültigen Standardangebots (Version 20. Jänner 2017), daher Preise für Verbindungen und den Anschluss, so weit senken, dass jeweils eine Verdoppelung der Bandbreite auf bis zu 100 Mbit/s zu Preisen der ursprünglichen Bandbreite möglich ist. Eine Verdoppelung auf 200 Mbit/s oder mehr sollte mit einem Preisaufschlag von maximal 25% möglich sein. Diese erste Preissenkung kann zeitlich flexibel erfolgen, muss aber bis spätestens sechs Monate nach Erlassen des Bescheides abgeschlossen sein. Nach spätestens weiteren zwei Jahren sollte es eine zweite Preisabsenkung geben, wobei die oben definierten Obergrenzen wieder einzuhalten sind. Als Ausgangspreise sollten dabei die nach der ersten Absenkung festgelegten Preise gelten.
Die Eckpunkte der Stellungnahme sind: