Stellungnahmen

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21.03.2018

Status: abgegeben

TKK Konsultation: Maßnahmenentwurf über den Markt für Zugänge hoher Qualität an festen Standorte

Die TKK führte bis 21. März eine öffentliche Konsultation zum Entscheidungsentwurf über den Markt für Zugänge hoher Qualität an festen Standorten (M 1.8/15) durch.

ISPA hat bereits eine Stellungnahme zu dem wettbewerbsökonomischen Gutachten zu dem gegenständlichen Markt abgegeben und ihre Kritikpunkte wurden zum Teil bereits in der ergänzenden Stellungnahme des Gutachters berücksichtigt. 

Beim Entscheidungsentwurf sind uns nach einer ersten Durchsicht folgende Eckpunkte aufgefallen:

  • Es werden nur extern bereitgestellte terminierende Segmente von Ethernetdiensten und unbeschalteter Glasfaser betrachtet. Eigenleistungen sind weiterhin nicht berücksichtigt.(Pkt. 2.1.2.5, S. 18)
  • Keine Cooling-Off -Phase: Es ist eine Preisabsenkung in zwei Schritten vorgesehen, dabei gelten die niedrigeren Entgelte sowohl für Neu- als auch Bestandskunden. (Pkt. 2.4.2.2., S.40)

A1 sollte aus ökonomischer Sicht alle Preise des derzeit gültigen Standardangebots (Version 20. Jänner 2017), daher Preise für Verbindungen und den Anschluss, so weit senken, dass jeweils eine Verdoppelung der Bandbreite auf bis zu 100 Mbit/s zu Preisen der ursprünglichen Bandbreite möglich ist. Eine Verdoppelung auf 200 Mbit/s oder mehr sollte mit einem Preisaufschlag von maximal 25% möglich sein. Diese erste Preissenkung kann zeitlich flexibel erfolgen, muss aber bis spätestens sechs Monate nach Erlassen des Bescheides abgeschlossen sein. Nach spätestens weiteren zwei Jahren sollte es eine zweite Preisabsenkung geben, wobei die oben definierten Obergrenzen wieder einzuhalten sind. Als Ausgangspreise sollten dabei die nach der ersten Absenkung festgelegten Preise gelten. 

  • Preisabsenkung Bestandskunden: Auch diese,die Bandbreitenupgrades benötigen, sollen ebenfalls Zugang zu den neuen Preisen erhalten. Ein Upgrade einzelner Verbindungen sollte dabei grundsätzlich gegen ein einmaliges Entgelt pro A1 Ether Link Anschluss und pro A1 Ether Link MP Service möglich sein (€ 150 pro Endpunkt, € 300 pro Leitung). Sollten jedoch für ein Bandbreitenupgrade spezifische Kosten anfallen, z.B. neue Modems oder die Neuverlegung von Glasfaserinfrastruktur notwendig werden, so sollte A1 die Möglichkeit haben, diese Kosten dem Kunden transparent in Rechnung zu stellen. 

Die Eckpunkte der Stellungnahme sind:

 

  • Eigenleistungen sind in die Marktanteilsberechnung einzubeziehen
  • Der Wiederverkaufsrabatt soll auch für Ethernetdienste gewährleistet werden
  • Die Kosten unbeschalteter Glasfaser sollen den marktüblichen Entgelten entsprechen
  • Die Entgelte für die Verlegung neuer Leitungsabschnitte dürfen nicht auf die ANB abgewälzt werden
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