Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage dreier Berichte: Einerseits erstellt der Staat selbst einen nationalen Bericht zur Menschenrechtssituation unter Einbindung aller relevanten Akteure, einschließlich Nichtregierungsorganisationen. Das Büro des Hochkommissärs für Menschenrechte der VN (OHCHR) erstellt weiters eine Übersicht über alle relevanten Empfehlungen diverser VN- bzw. regionaler Menschenrechtsmechanismen. Als dritte Informationsquelle dienen schließlich Beiträge von NGOs über den zu prüfenden Staat, die von OHCHR zusammengefasst werden.
Die Erstellung des österreichischen Staatenberichts wird durch das Außenministerium in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt koordiniert und erfolgt über das Gremium der Menschenrechts-KoordinatorInnen der Ressorts und der Länder. Es wurde eine „Roadmap“ zur Erstellung des Berichts erarbeitet, die am 20. April 2010 von der Bundesregierung beschlossen wurde. In Zusammenarbeit mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte und dem Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie wurden am 25. Juni 2010 in Wien und am 28. Juni 2010 in Graz Roundtables mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft abgehalten, in denen aus deren Sicht wichtige Punkte für den Staatenbericht diskutiert wurden.
Auf dieser Basis wurde ein Entwurf des österreichischen Staatenberichts erstellt. Wir übermitteln diesen mit der Bitte um allfällige schriftliche Stellungnahme an das eigens eingerichtete Postfach upr (a) bmeia.gv.at bis10. September 2010.
Unter Berücksichtigung der einlangenden Kommentare wird der Bericht im September nochmals überarbeitet und finalisiert. Der fertige Bericht soll Ende September in einer öffentlichen Veranstaltung in Wien vorgestellt und Mitte Oktober der Bundesregierung zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, bevor er spätestens am 18. Oktober 2010 an das OHCHR übermittelt wird.
Für etwaige Rückfragen steht Ihnen das Völkerrechtsbüro (01/90115-3754) gerne zur Verfügung. Nähere Informationen zum UPR Prozess finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten unter: www.bmeia.gv.at/aussenministerium/aussenpolitik/menschenrechte/universal-periodic-review.html