Stellungnahmen

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05.09.2008

Status: abgegeben

Vorschlag für eine RL zur Änderung der RL 2006 / 116 / EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte

Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich darauf hinzuweisen, dass die Europäische Kommission in ihrer Sitzung vom 16. Juli 2008 den Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte angenommen und auf ihrer Website unter folgender Adresse veröffentlicht hat:

ec.europa.eu/internal_market/copyright/docs/term/proposal_de.pdf

Mit dem Richtlinienvorschlag sollen die Schutzfristen für die Hersteller von Tonträgern und für Darbietungen ausübender Künstler, die auf Tonträgern aufgezeichnet wurden, von derzeit 50 auf in Zukunft 95 Jahre nach Erstveröffentlichung verlängert werden. Aller Voraussicht nach wird der Richtlinienvorschlag erstmals in einer für den 9.September 2008 in Aussicht gestellten Sitzung der Ratsarbeitsgruppe Geistiges Eigentum (Urheberrecht) behandelt werden. Allfällige Stellungnahmen zu diesem Richtlinienentwurf mögen an das Bundesministerium für Justiz in elektronischer Forman die Adresse kzl.b (a) bmj.gv.at bis 5. September 2008 übermittelt werden.

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