Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass die Europäische Kommission nach Abschluss des Konsultationsprozesses gestern, am 13.12.2005, den Vorschlag zur Revision der Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen angenommen hat.
Der Richtlinienvorschlag ist unter folgender Adresse abrufbar: www.europa.eu.int/comm/avpolicy/regul/newtwf_de.pdf. Es handelt sich hierbei um eine vorläufige Fassung des Richtlinienvorschlags, wobei linguistische Überarbeitungen noch möglich sind.
Die Revision der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" wird während der österreichischen Präsidentschaft zu den Hauptagenden im audiovisuellen Bereich zählen. In Hinblick darauf laden wir Sie ein, zu dem derzeit vorliegenden Vorschlag Ihre ersten Stellungnahmen abzugeben. Diese können Sie bis zum 25. Jänner 2006 an das Abteilungspostfach v4post (a) bka.gv.at richten. Die erste Ratsarbeitsgruppe unter österreichischem Vorsitz wird Ende Jänner 2006 stattfinden.