Stellungnahmen

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31.03.2004

Status: abgegeben

VwSigV - Verwaltungssignaturverordnung

Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die sicherheitstechnischen und organisatorischen Randbedingungen der Verwaltungssignatur festgelegt werden (Verwaltungssignaturverordnung VwSigV)

 In der Anlage übermittelt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst den Entwurf einer Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die sicherheitstechnischen und organisatorischen Randbedingungen der Verwaltungssignatur festgelegt werden (Verwaltungssignaturverordnung VwSigV), und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens 31. März 2004 (E-Mail-Adresse: v3 (a) bka.gv.at).

 Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden. Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35 / 1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

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