Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst übermittelt den Entwurf einer Verordnung, über die Zulassung elektronischer Zustelldienste (Zustelldiensteverordnung ZuStDV), und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens
11. Februar 2004.
Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.