Die ISPA zeigt sich über die Ankündigung der Regierung, ein „digitales Vermummungsverbot“ einzuführen, sehr erstaunt und warnt vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit und -vielfalt.
Wer im Internet unterwegs ist, hinterlässt vielerorts Daten und digitale Spuren: E-Mail-Accounts, Social-Media-Profile, Blogs, Daten in der Cloud und vieles mehr. Was passiert mit diesem digitalen Nachlass im Falle des Todes?
Die E-Evidence-Verordnung, im vollen Titel: „Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen“, soll den Datenaustausch zwischen Providern und Behörden aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten regeln. Die ISPA setzt sich nachdrücklich für eine Beibehaltung der hohen österreichischen Sicherheitsstandards ein und hat daher letzte Woche im Europäischen Parlament eine Informationsveranstaltung organisiert.
Die vor Kurzem im Ministerrat beschlossene Novelle zum Telekommunikationsgesetz enthält u. a. Speicherverpflichtungen für Provider, die jene der 2014 aufgehobenen Vorratsdatenspeicherung noch übertreffen. In dem im Sommer in Begutachtung geschickten Entwurf war davon noch nichts zu lesen. Jetzt laufen intensive Gespräche mit den beteiligten Ressorts.
Das EU-Parlament hat den Vorschlag für eine neue EU-Richtlinie zum Copyright angenommen. Die Parlamentarier entschieden sich gegen eine erneute Diskussion und stimmten für den vorliegenden Entwurf, der ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger und letztendlich auch Upload-Filter mit sich bringen wird.
ISPA appelliert an die Verantwortung der EU-Abgeordneten für die Fortsetzung der Erfolgsgeschichte des Internets und unterstreicht die Gefahr für den Wettbewerb im Netz.
8.333 Meldungen erhielt Stopline – die Meldestelle gegen sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger und nationalsozialistische Wiederbetätigung im Internet – im Jahr 2017. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies einen Zuwachs von 60 Prozent dar. Bei fast jeder fünften Meldung handelte es sich um tatsächlich illegale Inhalte. Erfreulich ist, dass erstmals seit 2010 keine sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger in Österreich gehostet wurden.
Für die Meinungsfreiheit im Netz ist es fünf Minuten vor Zwölf. Nachdem in der Vorwoche eine knappe Mehrheit im EU-Justizausschuss für den umstrittenen Entwurf der Copyright-Richtlinie gestimmt hat, soll bereits in dieser Woche die Abstimmung im EU-Parlament folgen. Bei einem „Ja“ würde das Leistungsschutzrecht für das Ende des freien Meinungsaustauschs im Internet sorgen und die Upload-Filter würden mittelfristig vielen KMUs schweren wirtschaftlichen Schaden zufügen.
Österreichische Internetanbieter wenden sich mit der Frage der Zulässigkeit von Netzsperren aufgrund von Urheberechtsverletzungen unter dem Gesichtspunkt der Netzneutralität an den Telekom-Regulator.
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